Zum Schutz der Umwelt fordert der Gesetzgeber die Einhaltung
niedriger Energieverluste über das Abgas (Abgasverluste).

Die Uhr ist bereits am   01.11.2004  abgelaufen !  
Darf Ihre  Heizung eigentlich noch betrieben werden?

Seit dem 01.11.2004 dürfen alle Heizungen die Grenzwerte der Bundes-Immissions-Schutzverordnung (BImSchV) endgültig nicht mehr überschreiten.

Bis zum 01.11.2004 wurden viele ältere Heizungsanlagen ausgetauscht .

Die Statistik zeigt jedoch, dass längst nicht alle Heizungsanlagen auf dem
von der 1. BImSchV vorgeschriebenen Stand der Technik sind. 

Selbst wenn das Messprotokoll in Ordnung und der Kesseltausch nicht
zwingend erforderlich ist, lohnt sich allein wegen der Energieeinsparung
in vielen Fällen die Modernisierung.

Modernisieren Sie jetzt und sparen Sie dadurch soviel an Energiekosten,
dass Ihre neue Heizungsanlage zur renditestarken Geldanlage wird.

Wieviel an Energiekosten Sie einsparen können, berechnen Sie hier.
 

 

 

Sehen Sie sich das Prüfprotokoll Ihres
Schornsteinfegermeisters an!

Die Schornsteinfegermeister haben die
sogenannte Einstufungsmessung
bereits 1997/1998 durchgeführt.

Sie finden das Protokoll sicher in Ihren Unterlagen.

Das Ergebnis der Einstufung zeigt, ob die Heizungsanlage
die Grenzwerte überschreitet und ab wann
die Überschreitung nicht mehr geduldet wird.
Bei Überschreitung ist ein frühstmöglicher Austausch
des Heizkessels die beste Lösung.

 

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